Pflicht zur Heizungsoptimierung und Prüfung laut GEG
Nach dem EnSimiMaV regelt jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – insbesondere § 60b – die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung. Das betrifft primär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.
Für wen ist eine Heizungsoptimierung Pflicht?
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Heizungsoptimierung. Die Pflicht betrifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Das bezieht sich auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen.
Die neuen Fristen zur Heizungsoptimierung
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten die neue Regelungen und Fristen des GEG bezüglich der Prüfung und Optimierung alter Heizanlagen.
Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Hiervon ausgenommen sind Wärmepumpen.
Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Was ist für Vermieterinnen und Vermieter wichtig?
Wichtig ist zum einen natürlich das Einhalten der vorgeschriebenen Fristen. Da die Vorschrift unter anderem Heizanlagen von 2009 betrifft, kann das schon sehr bald der Fall werden. Wenn Ihre Heizanlage zum Beispiel im November 2009 eingebaut wurde, sind Sie dazu verpflichtet diese bis spätestens November 2025 prüfen und optimieren zu lassen.
Die Maßnahmen sollten immer von einer fachkundigen Person durchgeführt und müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss der Mieterin oder dem Mieter auf Nachfrage vorgelegt werden.
Wenn bei der Prüfung Optimierungsbedarf aufgezeigt wird, muss diese außerdem innerhalb von einem Jahr durchgeführt werden.
Die Maßnahmen im Detail
Was muss geprüft werden?
Nach dem § 60b GEG muss geprüft werden, ob:
- die Heizung optimal eingestellt ist
- die Heizungspumpe effizient arbeitet
- die Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen
- die Vorlauftemperatur gesengt werden kann
Ihre Heizung muss geprüft werden?
Was muss optimiert werden?
Zur Optimierung sind folgende Eingriffe regelmäßig notwendig:
- die Vorlauftemperatur senken, oder die Heizkurve anpassen, falls diese grob falsch eingestellt war
- das Aktivieren verschiedener Einstellungen, die die Heizung automatisch abschalten oder absenken. Sowas wäre zum Beispiel eine Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung. Hier werden die zum Verhaltens des Nutzers oder der Nutzerin und der Umgebungstemperatur passenden Einstellungen verwendet. Außerdem muss über insbesondere Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung informiert werden.
- den Zirkulationsbetrieb (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) optimieren
- die Umwälzpumpe auf ordnungsgemäßen Einstellung überprüfen
- die Warmwassertemperaturen (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) senken
- die Heizgrenztemperatur senken damit die Heizperiode und die Heiztage verringert werden können
- die Informierung über andere Einsparmaßnahmen und erneuerbare Energie
Wobei hier keinerlei negative Auswirkungen auf das Gebäude oder die menschliche Gesundheit entstehen dürfen.